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KIKOM Pay

BaFin-konformes Bezahlsystem für Mittagessen und Kleinbeträge

Mit KIKOM Pay vereinfachen Sie Ihre Buchungs- und Abrechnungsprozesse rund um das Thema Essensbestellung. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Ihre Bargeldkassen weitgehend aufzulösen und Kleinbeträge sowie Teilnahmegebühren über das KIKOM Pay Bezahlsystem abzuwickeln. 

Das Smartphone zeigt den Speiseplan innerhalb KIKOM Pay an.

KIKOM Erklärvideo

Die Hauptfunktionen des Bausteines KIKOM Pay im Überblick

In unserem kurzen Erklärvideo finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Baustein KIKOM Pay.

Funktionen

Diese Funktionen bietet Ihnen der Baustein KIKOM Pay.

Caterer

  • Gerichte und Kategorien anlegen
  • Speisepläne einstellen
  • Lieferlisten abrufen

Leitung

Einmalig

  • Bestell- und Stornofristen &
  • Preise festlegen

Monatlich

  • Abrechnungen abrufen

Täglich

  • Bestellungen des Tages prüfen

Sorgeberechtigte

  • Guthaben aufladen
  • Essen bestellen und direkt bezahlen
  • Kleinbeträge und Teilnahmegebühren mit Guthaben bezahlen

Das Gesamtsystem KIKOM Pay erfüllt höchste regulatorische Anforderungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Umsetzung des KIKOM Pay Bezahlsystems erfolgt in vertraglich geregelter Zusammenarbeit mit der VR-Payment GmbH (VR-Payment), einem von der BaFin zugelassenen E-Geld-Institut. Die von den Sorgeberechtigten vorab aufgeladenen Guthaben werden direkt über das von VR-P treuhänderisch verwaltete Sammelkonto virtuell der richtigen Einrichtung zugeordnet und bei Durchführung eines Bezahlvorgangs korrekt gebucht. InstiKom GmbH als Anbieterin und Betreiberin der KIKOM Anwendung hat keine Zugriffsmöglichkeiten auf die im Rahmen der Nutzung von KIKOM Pay ein- bzw. ausbezahlten Gelder und stellt lediglich die Plattform für die vollautomatisierte und rechtskonforme Abwicklung aller Transaktionen zur Verfügung.

Gemeinsam mit VR-Payment sorgen wir für die regulatorisch saubere Abbildung der technisch höchst komplexen Mechanismen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Somit bieten wir Ihnen als Träger und Einrichtung ein vollintegriertes, automatisiertes Gesamtsystem, dass Ihnen sämtliche Entscheidungshoheit gegenüber Caterer und Sorgeberechtigten gibt und gleichzeitig eine rechtssichere und datenschutzkonforme Abwicklung gewährleistet.

Die wichtigsten regulatorischen Aspekte:

  • Kontoführung bei BaFin-zugelassenem Geldinstitut
    Die Kontoführung der treuhänderisch verwalteten Gelder erfolgt ausschließlich durch ein Geldinstitut mit Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
  • Legitimation durch regulierte Geschäftspartnerprüfung
    Jeder berechtige Empfänger einer Geldtransaktion (Einrichtung, Träger) muss vorab im Rahmen einer bankenseitig verbindlichen Geschäftspartnerprüfung aus Gründen vorbeugender Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung legitimiert worden sein (Know-Your-Customer = KYC).
  • Rechtssichere Dokumentation
    Rechtssichere Dokumentation aller relevanter Aktionen im Rahmen der Nutzung von KIKOM Pay, um etwaigen Nachweispflichten jederzeit und vollumfänglich nachkommen zu können.
  • Sämtliche Zahlungsströme nachprüfbar
    Sämtliche Transaktionen und Zahlungsströme sind jederzeit durch die Aufsichtsbehörden z. B. die BaFin, nachprüfbar. 
  • Aktive Zustimmung durch Sorgeberechtigte wird rechtssicher eingeholt 
    Die Käufer (i. d. R. Eltern) einer Leistung (z. B.
    Mittagessen) müssen gemäß gesetzlichen Verpflichtungen vorab aktiv jedem einzelnen Bezahlprozess zustimmen. Höhe und Verwendungszweck des Geldbetrages müssen den Käufern gegenüber vor jedem Bezahlprozess
    klar definiert worden sein.
  • Transparenz über Guthaben zu jeder Zeit
    Die Käufer bleiben systemseitig jederzeit transparent über die Verwendung Ihres Guthabens informiert.

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Erleben Sie, die Funktionen von KIKOM in Ihrer Einrichtung. Testen Sie unsere Lösung jetzt 4 Wochen kostenfrei – überzeugen Sie sich selbst!

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Häufig gestellte Fragen

Können die Eltern auch direkt eine Serienbestellung auslösen?

Eltern können bei KIKOM Pay Serienbestellungen auslösen und den Bestellzeitraum festlegen. Ferienzeiten werden automatisch ausgeschlossen. Push-Nachrichten informieren Eltern, wenn das Guthaben nicht ausreicht und eine Aufladung notwendig ist.

Das Risiko einer Rücklastschrift trägt die InstiKom GmbH. Sollte eine Lastschrift platzen, wird die Zahlung durch die InstiKom GmbH ausgeglichen. Die InstiKom GmbH übernimmt anschließend die Abwicklung mit den Gläubigern.

Preisanpassungen gelten nur für zukünftige Speisepläne. Bereits getätigte Bestellungen dürfen nicht rückwirkend geändert werden.

Am Monatsende erhalten Einrichtungen/Träger einen Auszahlungsbeleg für bestellte und abgerechnete Essen sowie eine Liste der offenen Forderungen, d.h. Bestellungen für den Folgemonat, die noch nicht abgerechnet sind. Diese offenen Forderungen können dann direkt verbucht werden.

BuT-Leistungen werden direkt dem Kind gutgeschrieben und bei der Bestellung verrechnet. Dadurch zahlen Eltern nur den reduzierten Essenspreis. Abrechnungsbelege für BuT-Leistungen werden zur Weitergabe an das Sozialamt zur Verfügung gestellt.

Bei Stornierung eines Gerichts wird das Guthaben den Eltern direkt wieder gutgeschrieben.

Eltern können das Restguthaben nach dem Austritt des Kindes aus der Einrichtung auszahlen lassen.

KIKOM Pay ist ein BaFin-konformes Bezahlsystem. Alle Gelder werden auf einem Treuhandkonto von VR-Payment verwaltet, ohne Zugriff für InstiKom.

Sie haben Fragen?
schreiben sie uns!

Sie haben weitere Fragen zum Baustein KIKOM Pay, dann schreiben Sie uns. Unser Kundenmanagement-Team nimmt in Kürze mit Ihnen Kontakt auf. 

Lernen Sie ebenfalls unseren Funktionsumfang im Rahmen unseres wöchentlichen Webinars kennen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Melden Sie sich jetzt an.

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